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absturzgefaehrdet

Arbeit in

absturzgefährdeten Bereichen

Seilzugangstechnik und Absturzsicherung in Gewerbe & Industrie

Schulungen und Unterweisungen

Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA):

Die PSA-Unterweisung ist eine verpflichtende Ausbildung für alle Personen, die regelmäßig oder auch nur gelegentlich auf hoch gelegenen Arbeitsplätzen in absturzgefährdeten Bereich arbeiten. Für alle diese Personen gelten die Vorschriften zur Anwendung von PSA. Zur Unfallverhütung schreibt das §12 Arbeitsschutzgesetz grundsätzlich eine Unterweisung der Höhenarbeiter vor. Hierbei machen die Regeln der Deutschen Gesetzlichen Unfall-Versicherung ( DGUV 112-198 "Einsatz von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz") konkretere Angaben:

Unternehmen, die mit PSA gegen Absturz arbeiten, müssen ein Rettungskonzept erstellen und Abseilrettungsgeräte vorhalten, die regelmäßig gewartet und geprüft werden müssen. Außerdem müssen die Unternehmen ihren Mitarbeitern ein regelmäßiges Training mit diesen Geräten bieten. Dies ist eine wichtige Sorgfaltspflicht eines solchen Unternehmens. 

Die GGUV 112-198 besagt:

Vor der ersten Benutzung und in der Folge mindestens einmal jährlich ( WU -  jährliche Wiederholungsanweisungen) müssen die Mitarbeiter, die in der Höhe hantieren müssen, eine entsprechende Unterweisung bekommen. Dazu gehört zwingend nötig auch ein praktisches Training. Ein simples Lesen oder Studieren der Betriebsanleitung ist hierfür unzureichend, um eine Absturzgefährdung vermeiden zu wollen!

Definition absturzgefährdeter Bereich:

Die Berufsgenossenschaften geben vor, ab welcher möglichen Absturzhöhe eine Sicherungspflicht besteht: Ab einer Höhe von null Meter über Medien, in denen man versinken kann (Wasser, Schüttgut), einem Meter an frei liegenden Treppenläufen, Wanddurchbrüchen, Absätzen und an Bedienungsständen von Maschinen und deren Zugängen, ab einer Höhe von zwei Metern an allen anderen Arbeitsplätzen. Eine Ausnahme (fünf Meter) gilt für Mauern über die Hand. 

Verkauf / Verleih:

Wir beraten Sie, welche Ausrüstung Sie für Ihre individuellen Bedürfnisse benötigen. Aus der Vielzahl an Ausrüstungsmöglichkeiten und Gerätschaften wählen wir für Ihre Situation/Anlage die geeigneste Version aus.

Sie können bei uns selbstverständlich alle relevanten Gerätschaften, Kletterausrüstungen und Absturzsicherungen, die für Ihre individuelle benötigte persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz, erwerben oder ausleihen. 

Wartung / Prüfung:

Ebenso prüfen und warten wir Ihre vorhandene Ausrüstung nach den gesetzlichen Vorschriften.

Mitarbeiter von Seilbahnen

Schulungsinhalte:

  • Schulung des Betriebspersonals in der Anwendung von PSA gegen Absturz und zur Rettung
     

  • Sicherung bei Revisions- und Instandhaltungsarbeiten an Seilbahnanlagen
     

  • Kollegenrettung nach Sturz ins Auffangsystem
     

  • Seilbahnevakuierung bei Betriebsstörung oder Stillstand der Seilbahnanlage

Seilbahnschulungen:

seilbahnschulungen 4

Klaus Kilian

Schulungsleiter

Auszug aus der Deutschen Gesetzlichen Unfall-Versicherung:

DGUV Regel 112-198 - Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz (bisher: BGR/GUV-R 198)

1.
Persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz gehören zu den individuellen Schutzmaßnahmen. Persönliche Absturzschutzausrüstungen schützen den Benutzer vor einem Absturz entweder durch Verhinderung eines Sturzes (Rückhaltesystem) oder Auffangen eines freien Falls (Auffangsystem). Persönliche Absturzschutzausrüstungen bestehen aus einer Zusammenstellung von Bestandteilen, die mindestens eine Körperhaltevorrichtung (z.B. Auffanggurt) und ein Befestigungssystem umfassen, die mit einer zuverlässigen Verankerung verbunden werden können.


2.
Befestigungssysteme bestehen aus einem oder mehreren, in der Regel der vorgesehenen Anwendung im System verwendeten Bestandteilen ( z.B. Verbindungsmittel, Verbindungselemente, Auffanggerät, Anschlageinrichtungen), die trennbar oder untrennbar miteinander verbunden sind.


3.
Auffangsysteme nach DIN EN 363 sind persönliche Absturzschutzsysteme zum Auffangen eines freien Falls, wodurch die während des Auffangvorganges auf den Körper des Benutzers wirkenden Fangstoßkräfte auf ein erträgliches Maß begrenzt werden.


4.
Bestandteile nach DIN EN 363 sind Teile eines Systems, die vom Hersteller verkaufsfertig mit Verpackung, Kennzeichnung und Informationen des Herstellers geliefert werden.
Auffanggurte und Verbindungsmittel sind Beispiele für Bestandteile.


5.
Mitlaufende Auffanggeräte einschließlich beweglicher Führung nach DIN EN 353-2 sind Bestandteil von Auffangsystemen. Das Auffanggerät läuft während der Auf- und/oder Abwärtsbewegung an der Führung ohne manuelle Einstellungen. Bei einem Sturz blockiert es automatisch an der Führung. Die bewegliche Führung, z.B. Seil, ist an einem oberen Anschlagpunkt befestigt.


6.
Mitlaufende Auffanggeräte einschließlich fester Führung (Steigschutzeinrichtungen) nach DIN EN 353-1 sind Bestandteil von Auffangsystemen und vorwiegend an Steigleitern oder Steigeisengängen angebracht. Das mitlaufende Auffanggerät blockiert bei einem Sturz selbsttätig an der festen Führung und hält den Benutzer mit dem Auffanggurt. Die feste Führung, z.B. Schiene, Seil, ist so gehalten, dass seitliche Bewegungen der Führung eingeschränkt sind.


7.
Auffanggurte nach DIN EN 361 sind Körperhaltevorrichtung und Bestandteil eines Auffangsystems, bestehend aus Gurtbändern, die den Körper umschließen. Ein Auffanggurt fängt bei bestimmungsgemäßer Benutzung die stürzende Person auf, überträgt die auftretenden Kräfte auf geeignete Körperteile und hält den Körper in einer aufrechten Lage.


8.
Verbindungsmittel nach DIN EN 354 sind Bestandteil eines Auffangsystems, bestehend aus Seil, Gurtband oder Kette mit Endverbindungen.


9.
Verbindungselemente nach DIN EN 362 sind verbindender Bestandteil in einem Auffangsystem, z.B. Karabinerhaken.


10.
Falldämpfer nach DIN EN 355 sind Bestandteil eines Auffangsystems, der die beim Stürzen auftretenden Stoßkräfte, die auf die Person, den Auffanggurt und die Anschlageinrichtung einwirken, verringert.


11.
Höhensicherungsgeräte nach DIN EN 360 sind Bestandteil eines Auffangsystems, das Personen, mit angelegtem Auffanggurt, bei einem Sturz selbsttätig bremsend auffängt. Hierbei ist die Fallstrecke begrenzt. Die auf den Körper wirkenden Stoßkräfte werden gemindert. Die Geräte gestatten ein freies Bewegen innerhalb des Auszugsbereiches des Seiles/Bandes.


12.
Anschlageinrichtungen schützen in Kombination mit Verbindungsmitteln mit Falldämpfern, Höhensicherungsgeräten, mitlaufenden Auffanggeräten einschließlich beweglicher Führung verbunden mit einem entsprechenden Auffanggurt den der Benutzer trägt, vor einem Absturz.


13.
Anschlagmöglichkeiten sind Bestandteil baulicher Anlagen/Einrichtungen/Maschinen mit einem oder mehreren Anschlagpunkten zum Anschlagen, Befestigen von Auffangsystemen

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